Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Sämtliche Aufträge werden nur zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss

Bei Annahme des Reinigungsgutes in den Annahmestellen kommt ein Vertrag nicht mit der Annahmestelle, sondern nur mit unserem Unternehmen (Auftragnehmer) in Betracht. Dementsprechend sind die Mitarbeiter der Annahmestellen auch nicht berechtigt und nicht in der Lage, das Reinigungsgut selbst zu prüfen, Zusagen zu machen oder Schadensfälle abzuwickeln.

3. Ausführung der Teppichreinigung

Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer und schonender Ausführung der Teppichreinigung gemäß RAL 99142 Teppichreinigung. Die Polstermöbelreinigung erfolgt durch Shampoonierung, Extraktion oder Lösungsmittelbehandlung.
Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur so weit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Reinigungsverfahren möglich ist.

4. Rücktritt

Befinden sich Auslegeware, Teppichböden, usw., Gegenstände in einem unzumutbaren Zuständ {z. B. völlig unhygienischer Zustand) oder ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung, die sich bei Teppichen auch auf das Grundgewebe und dle Verlegeart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit (Ziffer 6) unausführbar
ist, so können wir vom Vertrag zurilcktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspauch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes n dem ieweillgen Zustand. Das gilt
auch für Teppichböden und Polstermobel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt gemäß §§ 346 ff. BGB bleiben unberührt mit der Maßgabe der Haftung und Haftungsbegrenzung in Ziffer 8.

5. Rückgabe

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Zahlung der angefallenen Kosten und Aushändigung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Anderenfalls hat der Auftraggeber seine Berechtigung
zu beweisen.
Wer die Auftragsbestätigung vorweist, gilt als empfangsberechtigt. Die Abnahme des Reinigungsgutes muss innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgen.
Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten trägt der Auftraggeber die Gefahr für die zufällige Verschlechterung oder den Untergang der Sache. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagergebühren von 5,00 € pro Woche zu erheben.
Holt der Auftraggeber auch nach einer Mahnung durch den Auftragnehmer das Reinigungsgut nicht innerhalb eines Jahres ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Reinigungsgut nach den Vorschriften
des Bürgerlichegesetzbuches zu verwerten.

6. Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des zu bearbeitenden Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch einfache, fachmännische Warenschau zu erkennen sind (z. B.: durch ungenügende Festigkeit des Gewebes (morsche Stellen) der Nähte und Fransen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlungen und Lagerung, verborgene Mängel, ungenügende Echtheit von Färbungen). Der Auftragnehmer übernimmt ebenso keine Verantwortung für Schäden, die durch offenkundige Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden, wenn der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn auf diese Beschaffenheit und das damit verbundene Schadensrisiko hingewiesen worden ist. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder dies der Auftragnehmer durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
Für die Erhaltung des Provinzetikettes oder anderer Kennzeichnungen nach dem Reinigungsprozess kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Reinigungsgut ohne jedes Warenzeichen und ohne Qualitäts-/Pflegetikett, wie dies häufig bei selbstgeknüpften und kunstgewerblichen Teppichen der Fall ist, kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden.
Bei handarbeits- und kunstgewerblichen Teppichen sowie besonders hochflorigen Teppichen erfolgt die Vollbadreiniung ohne Garantie für Einlaufen, Farbechtheit oder Verfilzung.
Ferner können wir keine Garantie dafür übernehmen, dass Flecken vollständig entternt werden können.

7. Beanstandungen

Offensichtliche Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, müssen unverzüglich, längstens innerhalb von 2 Wochen nach Durchführungen bzw. Rücklieferung unter Vorlage der Auftragsbestätigung
angezeigt werden.
In jedem Fall aber muss das Zeichenetikett des Auftragnehmers an dem beanstandeten Gegenstand und mit unserer Klammertechnik noch fest angebracht sein. Mängel müssen der Geschäftsleitung gegenüber gerügt werden. Für die Rüge nicht offensichtlicher Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung- und Haftungsbegrenzung

Soweit der Auftragnehmer haftet, kann nur Geldersatz verlangt werden. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.
Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes, maximal in Höhe von € 3.000,00. Bei höherwertigen Teppichen (über € 3.000,00 Zeitwert) muss der Auftragnehmer vom Auftraggeber ausdrücklich auf diese Höherwertigkeit hingewiesen werden, anderenfalls ist die Haftung absolut auf den Maximalbetrag von 3.000,00 € begrenzt.
Ansonsten ist die Haftung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Sofern die Haftungsgrenze dem Wert des Reinigungsgutes nicht angemessen ist, empfiehlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Abschluss einer besonderen Versicherung für die volle Deckung des Zeitwertes des Reinigungsgutes.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9. Auftraggeber (Vertragspartner)

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Rücksprache und Genehmigung durch die Geschäftsleitung Schadenersatz zu leisten oder Nachbesserung durchzuführen für evtl. verursachte Schäden. Leistet ein Auftraggeber (Vertragspartner) ohne Genehmigung und Rücksprache Schadenersatz oder Nachbesserung, trägt er selbst die Kosten dafür.
Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die Haftungsbegrenzung unberührt. Das gilt auch bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Eisenhüttenstadt.
Dieser Ort ist zugleich Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss seinen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt ist.